0241 - 51 59 60 0 Lukasstraße 19, 52070 Aachen

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb von Immobilieneigentum anfällt. Sie wird sowohl für Grundstücke als auch für grundstücksgleiche Rechte wie beispielsweise Erbbaurechte erhoben. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von den Käufern oder Erwerbern der Immobilie entrichtet.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland in Deutschland. Jedes Bundesland hat seit dem 01. September 2006 das Recht, den Steuersatz selbst festzulegen. Der Satz liegt in der Regel zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und der Eigentumswechsel erfolgt ist. Die genauen Bedingungen diesbezüglich sind im Kaufvertrag festgehalten. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel direkt an das Finanzamt, nachdem der Grunderwerbsteuerbescheid beim neuen Eigentümer eingegangen ist. Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ist die Grundsteuer fällig. Nach Eingang der Zahlung wird vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch ist.

Abzugrenzen ist die Grunderwerbsteuer von der Grundsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Grunderwerb an. Also dann, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft werden. Die Grundsteuer wird jährlich bei Grundbesitz fällig.

In Ausnahmefällen muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dazu zählt der Grundstücksübergang durch Erbschaft oder Schenkung oder wenn das Grundstück an einen Lebenspartner veräußert wird.

Zurück zum Immobilienlexikon

Google-Bewertungen Google Bewertungen