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Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung kommen alle Personen zusammen, die Anteile an einer Wohnungseigentumsanlage oder einem Mehrfamilienhaus besitzen. Das können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein.

Ziel der Eigentümerversammlung ist es, wichtige Entscheidungen zu treffen und gemeinsame Angelegenheiten rund um das gemeinsame Eigentum zu besprechen. Dazu gehören unter anderem die Auswahl eines Verwalters, die Festlegung von Instandhaltungsmaßnahmen, die Abstimmung über die Jahresabrechnung oder die Genehmigung von Baumaßnahmen.

Die Eigentümerversammlung ist in der Regel einmal im Jahr vorgeschrieben, kann aber auch öfter stattfinden, wenn es notwendig ist. Alle Eigentümer erhalten eine Einladung zur Versammlung, in der Ort, Zeit und Tagesordnung festgelegt sind. Hierbei ist es wichtig, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äußern und über Angelegenheiten abzustimmen. Einberufen wird die Versammlung vom WEG-Verwalter. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht.

Seit der WEG-Reform vom 01.12.2020 ist eine Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der vertretenen Eigentümer beschlussfähig. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, in manchen Fällen ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Instrument, um demokratische Entscheidungen zu treffen und die Interessen der Eigentümer zu wahren. Sie ermöglicht eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern und trägt zur langfristigen Werterhaltung und Weiterentwicklung der Immobilie bei.

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